Was ist durch die Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt?

Es besteht Versicherungsschutz für das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko aus der dienstlichen Tätigkeit insbesondere der haupt-, nebenamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt Schäden gegenüber Dritten, aus der Haftung als Gebäude- und Grundstückseigentümer, inkl. einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Welche kirchlichen Einrichtungen und Rechtsträger sind dem Rahmenvertrag angeschlossen?

Bistum Trier, TBT mbH, KiTa gGmbH’s, VMG mbH, Bischöflicher Stuhl, Hohe Domkirche, Bischöfliches Priesterseminar, Bischöfliches Konvikt, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände, Kirchengemeindeverbände Pastoraler Raum (PastR) und eingetragene Vereine (e.V.) in Abhängigkeit zum Bistum Trier.

Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Der Versicherer prüft ob eine Haftung seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Für den Fall, dass eine Haftung vorliegt stellt der Versicherer den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei. Ebenso wehrt der Versicherer unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Was ist im Falle eines Schadens zu tun?

Melden Sie den Schaden mit dem Formular Haftpflicht-Schadenanzeige der Abteilung ZB 2.2 Finanzen im Bischöflichen Generalvikariat.

  • Bitte das Formular zur Schadenmeldung vollständig ausfüllen.
  • Das Formular ist mit Unterschrift und Stempel von der jeweiligen Dienststelle oder Fachabteilung bzw. dem jeweiligen Rechtsträger auszufüllen.
  • Fügen Sie bitte der Schadenmeldung Fotos vom eingetretenen Schaden bei.
  • Das Formular und weitere Hinweise stehen im Bistumsportal unter Wissen/Richtlinien und Formulare/Finanzen/Versicherungen.

Wie wird der Schaden abgerechnet?

Die Abteilung ZB 2.2 Finanzen leitet die Schadenmeldung und die erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag / Rechnungskopien / Fotos) an den Ecclesia-Versicherungsdienst weiter.

Der Antragsteller erhält von der Abteilung ZB 2.2 Finanzen die Rückmeldung des Versicherers zur Schadenregulierung.

Die Zahlungen erfolgen vom Versicherer an den entsprechenden Rechtsträger des Antragstellers. Die Entschädigung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitwert.

Wer ist der Ansprechpartner für die Meldung und Fragen zur Schadenregulierung?

Abteilung ZB 2.2 Finanzen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 0651-7105-242


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